Update zur Betreuung für FunktionstellenträgerInnen

Liebe Eltern,
das Hessische Kultusministerium hat den Kreis der FunktionsstellenträgerInnen erweitert. Nach wie vor gilt, dass beide Elternteile einer solchen Arbeit nachgehen müssen und beide einen Arbeitgebernachweis erbringen müssen. Sollten Sie bereits am 18.03 die Betreuung für ihr Kind benötigen, melden Sie sich bitte über ihre jeweiligen Klassenvertreter. Für eine Betreuung in den nächsten Tagen, melden Sie sich bitte telefonisch in unserem Sekretariat.
Zum erweiterten Kreis zählen Angehörige folgender Berufsgruppen:
Lebensmittelhandel, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, soweit von dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit zwingend erforderlich ist (dazu zählen- Energieversorgung, Wasserversorgung, Transport wichtiger Güter, Finanzversorgung, Telekommunikation/Informationstechnik)
Nachfolgender Link gibt Ihnen einen Überblick über alle betroffenen Berufsgruppen: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-schulen